Donnerstag, 1. August 2013

Wohnungslose sollen ihr Wahlrecht wahrnehmen können

Wohnungslose sollen ihr Wahlrecht wahrnehmen können: Auch Wohnungslose dürfen wählen. Allerdings müssen sie sich in das Wählerverzeichnis einer Kommune eintragen lassen. Jobcenter und Hilfsangebote informieren.

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